Papier ist geduldig. Das trifft scheinbar auch auf Lebensmittelpackungen zu. Da stehen dann zum Beispiel Sachen wie light Bier, fettarm oder Vitaminzusätze auf den Verpackungen. Andere Beschriftungen sprechen von einem Zusatznutzen für die Gesundheit. Wenn man all diesen Versprechungen Glauben schenken sollte, würde es nur schlanke und gesunde Menschen geben. Aber längst glaubt kaum noch jemand an die vollmundigen Gesundheitsversprechen auf Lebensmittelpackungen.
Trotzdem wirbt die Lebensmittelindustrie immer weiter mit den vermeintlich positiven Auswirkungen, die der Genuss dieser bestimmten Lebensmittel auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Verbraucher hat. Seit einigen Jahren gibt es schon genaue Vorschriften darüber, was genau auf den Verpackungen stehen darf. Nachdem die Vorschriften EU-weit gelten, können sich Verbraucher auf jeden Fall darauf, verlassen, dass Angaben zu Kalorien, Nährwerten oder Fettangaben den Tatsachen entsprechen. Ziel dieser Verordnung ist es in erster Linie, für alle Wettbewerber innerhalb der EU gleiche Bedingungen zu schaffen. Gleichzeitig sollen aber auch Verbraucher vor Irreführung und Täuschung geschützt werden. Das gilt vor allem für solche Aussagen wie „Jeden Tag ein Glas Wein fördert die Gesundheit“ oder „Wein sorgt für ein besseres Wohlbefinden“.
Genauso sollen diese Vorschriften eigentlich verhindern, dass Salzstangen oder diverse Süßigkeiten als gesund angepriesen werden. Solche Erklärungen auf den Süßigkeiten würden vor allem die Essgewohnheiten von Kindern negativ beeinflussen. So müssen zum Beispiel alle Produkte auf denen energiereduziert steht, auch wirklich 30 Prozent weniger Energie haben als andere gleichartige Lebensmittel. Das gilt auch für Lebensmittel, auf denen light oder leicht steht. Ähnliche Vorschriften gibt es auch bei Produkten auf denen fettfrei oder ohne Fett steht. Hier darf der Gesamtanteil an Fett nur 0,5 Prozent betragen. Trotzdem sollten die Aufschriften auf den Verpackungen genau gelesen werden, denn laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung dürfen Zusätze wie gesundheitsfördernd immer noch auf den Verpackungen stehen. Allerdings gibt es auch dafür eine Einschränkung. Die Gesundheitsförderung muss in den sogenannten Positivlisten enthalten sein.


